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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 48/20.VB-2   

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https://dejure.org/2020,29278
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 48/20.VB-2 (https://dejure.org/2020,29278)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.09.2020 - VerfGH 48/20.VB-2 (https://dejure.org/2020,29278)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. September 2020 - VerfGH 48/20.VB-2 (https://dejure.org/2020,29278)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 01.03.1967 - 1 BvR 46/66

    Flächentransistor

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 48/20
    Diese Geltungserstreckung wird von der Rezeptionsnorm des Art. 4 Abs. 1 LV umfasst, weil sie den persönlichen Schutzbereich aller Grundrechte erweitert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 1967 - 1 BvR 46/66, BVerfGE 21, 207 = juris, Rn. 5) und mit Art. 4 Abs. 1 LV eine weitgehende Angleichung an den Grundrechtsschutz des Grundgesetzes beabsichtigt ist (vgl. Kamp, in: Heusch/Schönenbroicher, LV NRW, 2. Auflage 2020, Art. 4 Rn. 20).

    Wortlaut und Sinn von Art. 19 Abs. 3 GG verbieten demgegenüber eine ausdehnende Auslegung auf ausländische juristische Personen im Hinblick auf materielle Grundrechte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 1967 - 1 BvR 46/66, BVerfGE 21, 207 = juris, Rn. 5).

    Für die Beantwortung der Frage, ob es sich um eine inländische oder eine ausländische juristische Person handelt, ist entscheidend, wo die juristische Person ihren Sitz hat (sog. Sitztheorie); auf die Staatsangehörigkeit der hinter ihr stehenden natürlichen Personen kommt es hingegen nicht an (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 1. März 1967 - 1 BvR 46/66, BVerfGE 21, 207 = juris, Rn. 5, und vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 853/06, NVwZ 2008, 670 = juris, Rn. 10).

  • BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 853/06

    Nichtannahme einer mangels Beschwerdefähigkeit der beschwerdeführenden

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 48/20
    Ausländische juristische Personen können sich dagegen nicht auf materielle Grundrechte, sondern nur auf die grundrechtsähnlichen Rechte der Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG berufen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2007- 1 BvR 853/06, NVwZ 2008, 670 = juris, Rn. 9 m. w. N.).

    Für die Beantwortung der Frage, ob es sich um eine inländische oder eine ausländische juristische Person handelt, ist entscheidend, wo die juristische Person ihren Sitz hat (sog. Sitztheorie); auf die Staatsangehörigkeit der hinter ihr stehenden natürlichen Personen kommt es hingegen nicht an (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 1. März 1967 - 1 BvR 46/66, BVerfGE 21, 207 = juris, Rn. 5, und vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 853/06, NVwZ 2008, 670 = juris, Rn. 10).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 67/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines strafrechtlichen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 48/20
    Aus dem Vortrag der Beschwerdeführerin muss sich ergeben, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde erfüllt sind (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 17. März 2020 - VerfGH 67/19.VB-2, juris, Rn. 2 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 1/19

    Beschluss über "Gegenvorstellung"

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 48/20
    Insbesondere bedarf es der Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung in eigenen Grundrechten (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse 18. Juni 2019- VerfGH 1/19.VB-1, juris, Rn. 6 ff., und vom 9. Juli 2019 - VerfGH 22/19.VB-2, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 48/20
    Eine - hier nicht in Rede stehende - Ausnahme kommt nur bezüglich ausländischer juristischer Personen in Betracht, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09, BVerfGE 129, 78 = juris, Rn. 68 ff.).
  • BVerfG, 14.12.2017 - 2 BvR 1872/17

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Vorabentscheidungsersuchen an den

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 48/20
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - 2 BvR 1872/17, juris, Rn. 29 m. zahlr. w. N.).
  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1287/17

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer international tätigen US-amerikanischen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 48/20
    Eine international verflochtene juristische Person hat mithin nur dann ihren Hauptverwaltungssitz im Inland, wenn auch die Mehrheit der Entscheidungen über die Geschäftsführung im Inland fällt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1287/17, 2 BvR 1583/17, NJW 2018, 2392 = juris, Rn. 29 m. zahlr.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - VerfGH 22/19

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 48/20
    Insbesondere bedarf es der Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung in eigenen Grundrechten (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse 18. Juni 2019- VerfGH 1/19.VB-1, juris, Rn. 6 ff., und vom 9. Juli 2019 - VerfGH 22/19.VB-2, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 48/20
    Das Gebot der Ermittlung des wahren Sachverhalts hat das Bundesverfassungsgericht als Ausprägung des Rechts des Angeklagten im Strafprozess auf ein faires Verfahren entwickelt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250 = juris, Rn. 64 ff.).
  • BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 498/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 48/20
    In solchen Fällen kann ein Tätigwerden des Staates und seiner Organe auch mit den Mitteln des Strafrechts verlangt werden (vgl. zum Ganzen etwa BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2019- 2 BvR 498/15, NStZ-RR 2020, 51 = juris, Rn. 13 m. zahlr. w. N.).
  • VerfGH Thüringen, 06.04.2022 - VerfGH 22/20

    Individualverfassungsbeschwerden

    Beschwerdeführer zu 18.3 K 1018/19 Ge VerfGH 48/20.

    Beschwerdeführer zu 18.3 K 1018/19 Ge VerfGH 48/20.

    Beschwerdeführer zu 18.3 K 818/20 Ge VerfGH 48/20.

    Beschwerdeführer zu 18.3 K 818/20 Ge VerfGH 48/20.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 22/21

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen

    Ist ein Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts aber unerheblich und kommt es demzufolge auch auf einen zugehörigen Beweisantritt nicht an, so kann aus einer fehlenden Auseinandersetzung hiermit und einer unterbliebenen Beweisaufnahme nicht auf eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geschlossen werden (siehe VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 48/20.VB-2, DVBl 2021, 43 = juris, Rn. 21).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 175/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens in

    Die Staatsanwaltschaft Wuppertal nahm zunächst Ermittlungen wegen des Vorwurfs des Betruges unter dem Aktenzeichen 721 Js 850/16 auf und stellte diese mit Bescheid vom 15. Juli 2019 gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein, was Gegenstand des Verfassungsbeschwerdeverfahrens VerfGH 48/20.VB-2 war.
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